Ergo ist aus dem griechischem „ergon“ abgeleitet und bedeutet im Alltag handeln, aktiv sein, sich schöpferisch und kreativ zu betätigen.
Therapie ist gleichzusetzen mit Behandeln.
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt bzw. von
Einschränkung bedroht sind. Ziel ist, diese bei der Durchführung für sie bedeutsamer Betätigungen im Bereich der Selbstversorgung,
Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten sowie die Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen seine größtmögliche
Handlungsfähigkeit im Alltags-/ Berufsleben, eine gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung der Lebensqualität zu ermöglichen.
Die Basis bildet eine differenzierte Befunderhebung, woraufhin die individuellen Ziele abgestimmt und die spezifischen Therapiemethoden und -medien angepasst werden.
Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und wird vom behandelnden Arzt verordnet.
Wo wird Ergotherapie angeboten? Der Weg zur Ergotherapie.
Eine ergotherapeutische Behandlung kann z.B. während eines Krankenhaus-/ Klinikaufenthaltes, einer Reha-Maßnahme, in einem Senioren-/ Pflege- / Wohnheim sowie in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Darüber hinaus werden die Dienste ambulant, in ergotherapeutischen Praxen, angeboten. Hier erfolgen die Behandlungen entweder in den Räumlichkeiten der Praxis oder als Haus- / Heimbesuch.
Wann kann Ergotherapie verordnet werden?
Ergotherapie kann
- zum Erhalt vorhandener Fähigkeiten / Funktionen
- und zur Vermeidung / Verminderung von Pflegebedürftigkeit
- zur Kuration / Rehabilitation
- zur Präventation
- zur Förderung
verordnet werden.
Eine Verordnung über Ergotherapie stellt der behandelnde Haus- / Facharzt aus.
Ziele der Ergotherapie
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.
Das wesentliche Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist die größtmögliche Selbständigkeit und Autonomie, eine gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung der Lebensqualität zu ermöglichen.
Die Basis bildet eine differenzierte Befunderhebung, woraufhin die individuellen Ziele abgestimmt und die spezifischen Therapiemethoden und -medien angepasst werden.
Welche Behandlungsformen kann der Haus-/ Facharzt verordnen?
- motorisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- psychisch-funktionelle Behandlung
Ist eine Beratung zur Integration in das häusliche Umfeld erforderlich, kann dies separat verordnet werden. Des Weiteren können ergänzend thermische Anwendungen verordnet werden.
Was ist auf einer Heilmittelverordnung angegeben?
Neben den persönlichen Daten wird folgendes angegeben:
- die Art des Heilmittels
- die Anzahl der Behandlungen
- die Frequenz der Behandlungen pro Woche
- die Diagnose, -gruppe, der entsprechende Indikationsschlüssel sowie die Leitsymptomatik
- ob ein dringlicher Behandlungsbedarf besteht
- ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise
In welchem Zeitraum sollte die Behandlung aufgenommen werden?
Regulär innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung.
Bei einem dringlichen Behandlungsbedarf (dies wird vom ausstellenden Arzt auf der Verordnung gekennzeichnet) innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung. Im Rahmen des Entlassmanagements der Krankenhäuser muss die Behandlung innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung aufgenommen werden und nach 12 Tagen beendet sein.